Für ein Stück mehr Unabhängigkeit durch ganzheitliche konduktive Förderung.

Konduktive Förderung nach Petö

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Seumestraße 35

06667 Weißenfels

73. Förderwochen

17.06. – 26.07.2024

Finanzierung

Finanzierung der konduktiven Förderung

Seit über 20 Jahren werden bundesweit behinderte Kinder nach dem Konzept von Prof. A. Petö gefördert, zuerst als wissenschaftliches Pilotprojekt und dann im Rahmen von Elterninitiativen mit Hilfe von Spendengeldern.

Nach wie vor ist eine Aufnahme der konduktiven Förderung in den Heilmittelkatalog der Krankenkassen nicht erfolgt. Die Gründe hierfür sind sehr vielschichtig und sollen deshalb an dieser Stelle nicht weiter ausgeführt werden.

Eine Kostenübernahme der konduktiven Förderwochen durch die Sozialagenturen/Sozialämter im Rahmen der Eingliederungshilfe ist möglich, wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt. Einige Sozialämter übernehmen die Kosten nach erfolgtem formlosen Antrag, andere nicht. Grundlage hierfür ist u.a. die Entscheidung des Bundessozialgerichts (09/2009), dass Petö als notwendige Leistung der sozialen Rehabilitation in Betracht kommt und somit von der Eingliederungshilfe übernommen werden kann (immer Einzelfallentscheidung!) sowie das Urteil des BSG (08/2018), dass eine Bewilligung von Petö als Leistung der sozialen Rehabilitation ausscheidet, wenn die medizinische Rehabilitation vordergründig ist.

Es ist demnach immer im Einzelfall zu prüfen, ob die soziale Rehabilitation im Vordergrund steht.

Soweit betroffene Eltern aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu einer Kostentragung in der Lage sind (und die Sozialämter die Kostenerstattung ablehnen), besteht die Möglichkeit, bei Privatstiftungen um Hilfe und Unterstützung zu bitten. Beim Nachweis der Bedürftigkeit werden die entsprechenden Anträge durch die auf diesem Gebiet engagierten gemeinnützigen Organisationen positiv entschieden. Eine Liste der in Frage kommenden Einrichtungen liegt beim Verein vor und wird inkl. einer entsprechenden Beratung gern zur Verfügung gestellt.